Förderverein Flughafen Friedrichshafen e.V.

Förderverein Flughafen Friedrichshafen e.V.

Satzung & Kontakt

Alle rechtlichen Informationen und Kontaktmöglichkeiten

Satzung

Förderverein Flughafen Friedrichshafen e.V.

§ 1Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein heißt "Förderverein Flughafen Friedrichshafen" und trägt nach Eintragung den Zusatz e.V.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Friedrichshafen.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2Zweck

Zweck des Vereins ist die Förderung des Flughafens Friedrichshafen durch:

  • Intensivierung von Kontakten zur Regionalwirtschaft
  • Finanzielle Zuwendungen
  • Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
  • Übernahme von Gesellschafteranteilen (max. 3%)

Der Verein ist selbstlos tätig; Gewinne werden nicht ausgeschüttet.

§ 3Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Natürliche und juristische Personen können Mitglied werden.
  2. Die Aufnahme erfolgt durch schriftlichen Antrag.
  3. Der Vorstand entscheidet nach freiem Ermessen über die Aufnahme.
  4. Eine Ablehnung kann vor der Mitgliederversammlung angefochten werden (1-Monats-Frist).

§ 4Rechte und Pflichten

Mitglieder dürfen an allen Vereinsaktivitäten teilnehmen und in der Mitgliederversammlung mitwirken.

Sie müssen die geltende Satzung, die Beschlüsse der Vereinsorgane sowie die vom Vorstand erlassenen Anordnungen befolgen.

§ 5Mitgliedsbeiträge, Aufnahmeentgelt und Sonderbeiträge

  1. Von den Mitgliedern werden jährliche Jahresbeiträge erhoben (Staffelung möglich).
  2. Bei aktiven Mitgliedern ist ein einmaliges Aufnahmeentgelt zu entrichten.
  3. Sonderbeiträge können mit einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung erhoben werden.
  4. Ermäßigung oder Erlass der Beiträge ist auf Antrag möglich.

§ 6Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch:

  • Austritt (mit einer Frist von drei Monaten zum Geschäftsjahresende)
  • Ausschluss (bei Nichterfüllung finanzieller Verpflichtungen nach zweimaliger Mahnung, Verletzung von Satzungspflichten oder Verstoß gegen Vereinsinteressen)
  • Tod bzw. Auflösung der juristischen Person

Gegen einen Ausschluss kann Beschwerde eingelegt werden. Eine Rückzahlung von Beiträgen erfolgt nicht.

§ 7Organe

Die Organe des Vereins sind:

  1. der Vorstand
  2. die Mitgliederversammlung

§ 8Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in.
  2. Die Amtszeit des Vorstands beträgt zwei Jahre.
  3. Vertretungsberechtigung: Der/die Vorsitzende allein, Stellvertreter/in und Schatzmeister/in gemeinschaftlich.
  4. Der Vorstand ist zuständig für die Verwaltung des Vereinsvermögens, Haushaltserstellung und Entscheidungen bis 100.000 Euro.
  5. Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Vorstandsmitglieder.
  6. Die Vorstandstätigkeit ist ehrenamtlich; nur Auslagen werden vergütet.

§ 9Mitgliederversammlung

  1. Jährliche ordentliche Versammlung (Präsenz oder virtuell möglich).
  2. Einladungsfrist: 2 Wochen.
  3. Außerordentliche Versammlung bei Bedarf oder auf Antrag von 1/5 der Mitglieder.
  4. Anträge müssen 7 Tage vorher schriftlich eingehen.
  5. Satzungsänderungen müssen mit der Einladung mitgeteilt werden.
  6. Zuständigkeiten: Vorstandswahl, Kassenprüfer, Beiträge, Haushalt, Satzungsänderungen, Auflösung, Beschwerden, Geschäftsanteile an der Flughafen GmbH.
  7. Beschlussfähigkeit: mind. 1/4 der aktiven Mitglieder. Bei Beschlussunfähigkeit: zweite Versammlung ohne Quorum erforderlich.
  8. Beschlüsse mit einfacher Mehrheit; geheime Abstimmung auf Wunsch.
  9. Wahlen: Mehrheit von >50%; Stichwahl bei Gleichstand.
  10. Satzungsänderung/Auflösung: 3/4-Mehrheit erforderlich.

§ 10Stimmrecht und Wählbarkeit

  1. Stimmrecht haben alle aktiven Mitglieder (persönlich auszuüben).
  2. Wählbar sind Personen ab 18 Jahren.

§ 11Kassenprüfung

  1. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer für die Dauer von einem Jahr.
  2. Diese prüfen Kasse, Bücher und Belege mindestens einmal jährlich.
  3. Sie erstatten der Mitgliederversammlung schriftlichen Bericht.

§ 12Auflösung des Vereins und Vermögensanfall

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur durch die Mitgliederversammlung mit einer Drei-Viertel-Mehrheit beschlossen werden.
  2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der Wirtschaft.
  3. Liquidatoren sind der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende gemeinsam.

Stand: 02. Februar 2021

Beschlossen: 17. Februar 2021 (Gründungsversammlung)

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Adresse

Förderverein Flughafen Friedrichshafen e.V.
Flughafen 29
88046 Friedrichshafen

Impressum

Rechtliche Angaben

Förderverein Flughafen Friedrichshafen e.V.
Flughafen 29
88046 Friedrichshafen

Registergericht: AG Ulm
Registernummer: VR 721933

Vertretungsberechtigter Vorstand:
Martin Buck

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Fallenbrunnen 14
88045 Friedrichshafen

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